Manche Verbrechen dürfen nicht ungestraft bleiben – Kommentar

Ein junger Mensch, der eine Dummheit begangen hat, sollte nicht so hart bestraft werden wie ein Erwachsener – ganz egal, wie groß, wie monströs gar seine Dummheit war. Wer zur Tatzeit unter 21 war, kommt nach österreichischem Recht daher weniger leicht als ein Erwachsener ins Gefängnis (das Menschen oft krimineller macht) und kann nicht zu lebenslang verurteilt werden.

Letztere Regelung, so sinnvoll sie ist, führt allerdings zusammen mit einer bestimmten Formulierung im Verjährungsparagrafen dazu, dass junge Täter in Österreich selbst im Falle von Völkermord straffrei davonkommen können. Bisher kam das vor allem bei NS-Kriegsverbrechern zu tragen, in naher Zukunft wird es etwa auch die Vergewaltiger und Mörder von Srebrenica betreffen. Die Jüngeren unter ihnen können, wenn die Gesetzeslage nicht bald geändert wird, ab Juli 2015 von Österreich weder angeklagt noch an bosnische Gerichte ausgeliefert werden.Weiterlesen »

Wenn Völkermord verjährt

19 Jahre ist das Massaker von Srebrenica her. Einige Täter könnten bald straffrei ausgehen

Über 8000 ermordete Männer und Buben, Vergewaltigungen, Deportationen: Das Massaker von Srebrenica gilt als schwerstes Kriegsverbrechen in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg. Im Juli 2015 jährt es sich zum 20. Mal. Und dann, sagt der Historiker Winfried Garscha, könnten sich nach heutigem Recht viele der Täter in Österreich „hinstellen und sagen: ‚Ich habe in Srebrenica eigenhändig 25 Menschen umgebracht‘ – und ihnen würde nichts passieren“.

Viele Täter, sagt Garscha, seien Jugendliche oder junge Männer gewesen; einige seien wohl später in Österreich gelandet. Ihnen könnte bald eine kleine Ungenauigkeit im österreichischen Strafgesetzbuch zugute kommen.Weiterlesen »