Ein junger Mensch, der eine Dummheit begangen hat, sollte nicht so hart bestraft werden wie ein Erwachsener – ganz egal, wie groß, wie monströs gar seine Dummheit war. Wer zur Tatzeit unter 21 war, kommt nach österreichischem Recht daher weniger leicht als ein Erwachsener ins Gefängnis (das Menschen oft krimineller macht) und kann nicht zu lebenslang verurteilt werden.
Letztere Regelung, so sinnvoll sie ist, führt allerdings zusammen mit einer bestimmten Formulierung im Verjährungsparagrafen dazu, dass junge Täter in Österreich selbst im Falle von Völkermord straffrei davonkommen können. Bisher kam das vor allem bei NS-Kriegsverbrechern zu tragen, in naher Zukunft wird es etwa auch die Vergewaltiger und Mörder von Srebrenica betreffen. Die Jüngeren unter ihnen können, wenn die Gesetzeslage nicht bald geändert wird, ab Juli 2015 von Österreich weder angeklagt noch an bosnische Gerichte ausgeliefert werden.Weiterlesen »