Erst schwanger, dann ohne Job

Firmen dürfen bereits zugesagte Verträge nicht absagen, weil die Kandidatin schwanger ist. Trotzdem klagen nur wenige Frauen, wenn ihnen so etwas widerfährt. Warum?

Wäre Annika Wittmann nicht so ehrlich gewesen, sie hätte heute einen Job. Aber ihr Chef stand kurz vor einem längeren Urlaub, und seine Rückkehr wollte sie nicht abwarten, obwohl ihr neuer Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben war. „Ich wusste, wenn er wiederkommt, habe ich schon einen Bauch“, sagt sie, „das wäre mir unangenehm gewesen, und ich hätte es unfair gefunden.“

Als der Chef in ihr Büro kommt, um den Beginn ihres neuen Vertrags zu besprechen, nutzt sie also die Gelegenheit. Sie erzählt ihm, dass sie schwanger ist, und erklärt gleich auch ihre Pläne: Dass sie nach dem gesetzlichen Mutterschutz sofort wiederkommen will, dass sie also von den 15 Monaten Vertragslaufzeit nur drei Monate ausfallen wird, dass sie ja ohnehin nur Teilzeit arbeitet und das Kind auch einen Vater hat. Der Chef, so erzählt Wittmann, reagiert anders als erwartet: „Er hat herumgedruckst, ich müsse ja für das Kind da sein“, sagt sie, „eine Frau müsse zu Hause beim Kind sein, erst recht in den ersten drei Jahren.“

Ein paar Tage später erkundigt sich Wittmann bei der Personalreferentin nach dem Stand der Dinge. Weiterlesen auf Zeit Online

Zeit Online, 23. Mai 2019

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