Ihre Freundin auf der Straße zu küssen, war für Kyabangi Onyango lange unvorstellbar. In ihrem Heimatland Uganda steht auf Homosexualität lebenslange Haft. Die deutschen Behörden wollen die lesbische Frau trotzdem dorthin abschieben
Die Worte, die Kyabangi Onyango ins Gefängnis bringen könnten, klingen biblisch. „Fleischliche Kenntnis einer anderen Person gegen die Ordnung der Natur“, Artikel 145a, Strafe: lebenslange Haft. „Versuch, widernatürliche Delikte zu begehen“, Artikel 146, Strafe: sieben Jahre Haft.
Es sind Worte aus dem ugandischen Strafgesetzbuch, sie haben Onyango, 35, bunt gestreifter Pulli, Jeans, raspelkurze Haare, aus ihrem Land getrieben. Jetzt sitzt sie mit einigen anderen Frauen in der Bar der Münchner Lesbenberatung Letra, in jeder Hinsicht ziemlich weit entfernt von einem ugandischen Gericht. Bier und Fritz-Cola auf den Tischen, Lounge-Musik. Onyango, deren echter Name zu ihrem Schutz nicht in der Zeitung stehen soll, begrüßt andere Frauen mit Umarmungen, „lange nicht gesehen“, sagt sie auf Deutsch. Was hier passiert, das hätte Onyango sich früher nicht vorstellen können: Dass sich hier lesbische Frauen treffen, nicht heimlich, sondern ganz offen. Dass sie sich nicht schämen für ihre Liebe. Dass sie sich auf der Straße küssen, wenn sie wollen. Und dass sie dafür nicht verhaftet, nicht verprügelt, nicht vergewaltigt werden.
In Onyangos Heimatland Uganda ist Homosexualität strafbar, Gewalt gegen Lesben und Schwule alltäglich. Das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das Bayerische Verwaltungsgericht wollen Onyango dorthin abschieben. Sie haben ihren Asylantrag abgelehnt, schon in zweiter Instanz. Weiterlesen auf sueddeutsche.de
Süddeutsche Zeitung, 19.5.2015