Kalter Entzug

Deutschland hat gegen die Menschenrechte verstoßen, indem es einem heroinsüchtigen Häftling die Substitutionstherapie verwehrt hat. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im September entschieden. Der Kläger ist kein Einzelfall – in bayerischen Gefängnissen haben Süchtige kaum eine Chance auf Substitution.

Als er wieder draußen ist, ist alles wie immer. Die Reisetasche mit seinen Habseligkeiten in der Hand, setzt sich Markus Weigel an einem Wintertag Ende 2015 in den Zug nach München, steigt am Hauptbahnhof aus und besorgt sich als Erstes „was zum Zumachen“. Der Kick kommt schnell. An die ersehnte Abstinenz ist nicht mehr zu denken.

Ein paar Wochen später, ein Hinterhoflokal in München-Schwabing. Die Hilfsorganisation Condrobs betreut hier Drogensüchtige. Ein Tischfußballtisch, Plakate der Aidshilfe an den Wänden, Filterkaffee für 30 Cent. Neben der Tür eine schwarze Pinnwand mit Todesanzeigen: 1961 bis 2016, 1967 bis 2015, 1983 bis 2015.

Markus Weigel, Mitte 30, groß, kräftig, ruhig, tätowiert, fläzt auf einem braunen Kunstledersofa und erzählt mit einer tiefen, kratzigen Stimme von einer Drogenkarriere wie aus einem Abschreckungsfilm. Alkohol mit zwölf Jahren, dann Gras, Speed, Kokain, mit 14 erstmals Heroin, ein paar Jahre später Jugendhaft wegen Dealens. Immer wieder Substitution, Entzug, Rückfall, Substitution, Entzug, Rückfall, Substitution. Als Weigel wegen Diebstahls ins Gefängnis kommt, warnt ihn sein Zellengenosse: „Du kriegst hier nichts.“ Er behält recht. Diesen Text weiterlesen auf sueddeutsche.de

Süddeutsche Zeitung, 27.8.2016

Die Nachricht zum EGMR-Urteil auf sueddeutsche.de (Süddeutsche Zeitung, 2.9.2016)

Mein Kommentar zum EGMR-Urteil auf sueddeutsche.de (Süddeutsche Zeitung, 2.9.2016)

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